Kosten

Kosten

Die Honorierung meiner Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private  Krankenversicherung
Die Kosten für die Therapie werden beim Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen, aber die Kostenerstattung hängt vom Umfang Ihrer vereinbarten Versicherungsleistungen ab. Es ist wichtig, dass Sie vor Beginn einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie können Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse zukommen lassen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Da es sich bei meiner Praxis um keine vertragspsychotherapeutische Praxis handelt, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass die Krankenkasse die Kosten für Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet. Sie werden von mir dazu ausführlich informiert. 

Hierzu vorab einige Informationen zum Hintergrund der Kostenerstattung:
Seit 1999 gibt es Zulassungsbeschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen für psychologische Psychotherapeuten, da offiziell eine Überversorgung an Psychotherapeuten besteht. Dabei müssen Sie in der Regel lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz in Kauf nehmen. Nach §13 (3) des SGB V ist aber Ihre gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet, notwendige Leistungen in einer zumutbaren Zeit zu erbringen. Sollten Sie keinen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten in einer zumutbaren Zeit erhalten können, so dürfen Sie sich an einen approbierten Psychotherapeuten, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, also in einer Privatpraxis niedergelassen ist, wenden. Die Zumutbarkeit wird von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich aufgefasst und bedarf einer Einzelfallentscheidung. Im Allgemeinen werden mehr als drei Anfragen an Vertragspsychotherapeuten und eine Wartezeit länger als 6-12 Wochen als unzumutbar angesehen. 

Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es ist ratsam, vor Aufnahme der Therapie die Übernahmemodalitäten mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.

Selbstzahler
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Honorar für die psychotherapeutische Leistung selbst zu übernehmen. Dann spielen Antragsformalitäten und eine begrenzte Stundenanzahl für Sie keine Rolle. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre privat finanzierte Psychotherapie Ihre Privatsache bleibt und nicht über die Krankenkasse dokumentiert wird. Dies kann beispielsweise für eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung von Bedeutung sein. Auch hier erfolgt die Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP).

Paarberatung / Paartherapie / Coaching
Für diese Leistungen kann leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 
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